Sie können jederzeit einfach und bequem zu enQu wechseln. Geben Sie dazu einfach Ihren Jahresverbrauch und Ihre Postleitzahl in den enQu Tarifrechner ein und füllen dann das Onlineformular aus, absenden. Fertig. Alternativ dazu stellen wir für Sie Auftragsformular und AGB im Bereich „Service“ unter Downloads bereit. Einfach ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben an enQu per Brief oder Fax senden. enQu übernimmt danach alles Weitere für Sie. Von der Kündigung Ihres bisherigen Vertrages bis zur Umstellung auf Ihren gewünschten enQu Tarif. Der Wechsel ist natürlich kostenlos. Muss ich meinen bisherigen Vertrag kündigen? Nein, mit Ihrem Auftrag an enQu haben Sie alles getan. Wir kündigen Ihren bisherigen Stromvertrag für Sie und führen die Netzanmeldung durch. Wie lange dauert der Wechsel zu enQu? Der Wechsel zu enQu dauert 4 bis 9 Wochen. Ein Wechsel erfolgt immer zum 1. eines Monats. Zwischen Ihrem Auftrag und dem Versorgungsbeginn liegt unvermeidbar ein Monat. Länger dauert es nur, wenn Sie einen Laufzeitvertrag mit Ihrem bisherigen Lieferanten haben.
Ja, als Kunde von enQu haben Sie 14 Tage nach Abschluss das Recht, Ihren Vertrag schriftlich zu widerrufen. Kann ich eine Stichtagsabrechnung erhalten? Ja, als Geschäftskunde können Sie eine Stichtagsabrechnung erhalten. Den erhöhten Verwaltungsaufwand berechnen wir Ihnen für jede Stichtagsabrechnung mit jeweils 5 EUR. Kann ich eine Zwischenrechnung erhalten? Ja, als Kunde von enQu können Sie jederzeit eine Zwischen-rechnung erhalten. Den erhöhten Verwaltungsaufwand berechnen wir Ihnen für jede gewünschte Zwischenrechnung mit 5 EUR.
Die enQu Tarife setzten sich aus den beiden Bestandteilen Grundpreis in €/Monat und Arbeitspreis in Cent/kWh zusammen. Was ist der Grundpreis? Der Grundpreis ist eine monatliche Pauschale, die unabhängig vom Verbrauch zu entrichten ist. Der Grundpreis deckt u.a. den Ablese-, System- und Abrechnungsaufwand. Was ist der Arbeitspreis? Der Arbeitspreis beinhaltet sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängenden Kosten wie Beschaffungskosten, die jeweiligen Netzentgelte, Konzessionsabgaben, Steuern und Abgaben.
Die Netzbetreiber verlegen ihre Leitungen unter und über öffentlichen Straßen und Wegen. Dafür müssen sie den jeweiligen Städten und Gemeinden eine Nutzungsgebühr bezahlen. Das ist die Konzessionsabgabe. Sie ist in Ihrem Endpreis bereits enthalten.
Um Sie mit Energie zu beliefern, nutzen wir bereits vorhandene Netze. Der jeweilige Netzbetreiber berechnet enQu dafür ein Netznutzungsentgelt. Die Netznutzungsentgelte sind in Ihrem Endpreis bereits enthalten.
Die Ökosteuer gilt in Deutschland seit dem 1. April 1999. Sie ist eine mengenabhängige Steuer auf den Energieverbrauch und wird auch als Stromsteuer bezeichnet.

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